Terms and conditions
The provider of the commission system is:
Company: Topforsport s. r. o.
Headquarters: Bešůvka 810/19, Brno – Žebětín, 641 00
Company registration number: 29213291
(TAX ID): CZ29213291
E-mail: affiliatet4s@11Teamsports.com
(Hereinafter referred to as "Provider“)
and
Company: eleven teamsports GmbH
Headquarters: Im Winkel 1-3 74589 Satteldorf Deutschland
(TAX ID): DE252734710
Hereinafter referred to as "Advertiser“)
Company:Ballsportdirekt.de GmbH & Co. KG
Headquarters: Südstr. 15 47475 Kamp-Lintfort Deutschland
(TAX ID): DE234891718
(Hereinafter referred to as "Advertiser“)
Allgemeine Geschäftsbedingungen - AffilBox
1. Einleitende Bestimmungen
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten der Parteien:
- aus dem zwischen dem Partner und dem Anbieter Affilbox geschlossenen Vertag über die Zusammenarbeit;
- aus der Teilnahme an dem Provisionssystem des Anbieters Affilbox.
2. Begriffsbestimmungen
2.1. Der Vertrag über die Zusammenarbeit ist jeder Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Partner, dessen Zweck die Bewerbung von Waren, Diensten oder Aktivitäten des Anbieters ist. Es gelten die AGB für Markenbotschafter. Der genaue Umfang der Werbung, die Höhe der Provision, einschließlich Informationen über die Mehrwertsteuer und, soweit angemessen, weitere Informationen werden vom Anbieter über sein Web Interface veröffentlicht. Der Vertrag über die Zusammenarbeit wird elektronisch geschlossen und wird nicht schriftlich zur Verfügung gestellt.
2.2. Der Vertag über das Provisionssystem AffilBox gilt mit Betätigung des Bestätigungsbuttons im Provisionssystem als geschlossen; der Partner stimmt den vom Anbieter gestellten Bedingungen für die Zusammenarbeit zu.
2.3. Die Kampagne bestimmt den Marketingumfang und andere Aktivitäten, die der Anbieter im Provisionssystem näher bezeichnet und bietet es dem Partner zur Bewerbung an. Kampagne bedeutet die Bewerbung insbesondere von Gütern, Diensten oder der Websites des Anbieters durch den Partner über das Affiliatesystem.
2.4. Conversion ist eine Handlung eines Kunden, die als Ziel der Kampagne festgelegt ist. Conversion bedeutet insbesondere die Vollendung eines Warenkaufs oder einer Bestellung von Anbieterdiensten. Durch die Conversion wird der Besucher Kunde des Anbieters.
2.5. Werbemethoden sind Marketing und andere Handlungen, die der Partner einsetzt, um die Waren und Dienste des Anbieters zu bewerben. Werbemethoden sind insbesondere:
- Setzen von Werbeinhalten (besonders Banner) auf der Website des Partners;
- Setzen von Verweisen auf die Waren oder Dienste des Anbieters im Blog, Forum oder Artikel (sofern die Regeln des Blog- oder Diskussionsforums eine solche Handlung erlauben);
- Versenden von Informations-E-Mails zu den Waren oder Diensten des Anbieters an Personen, die ihre Einwilligung in diese Art der Werbung in Übereinstimmung mit anwendbarem Recht hinreichend erklärt haben;
- Teilen von Links zu den Waren oder Diensten des Anbieters über soziale Netzwerke;
- PPC-Kampagnen.
2.6. Der Besucher ist eine solche Person, die die Website des Anbieters auf Grund der Handlungen des Partners im Rahmen der erlaubten Werbemethoden besucht.
2.7. Der Partner ist eine natürliche Person, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB tätig wird, oder eine juristische Person, die auf Grund der Registrierung des teilnehmenden Affiliates das Anbietersystem nutzt.
2.8. Ein Provisionsverweis ist ein Link, der einem Partner in einem Provisionssystem eindeutig zugewiesen ist. Der Partner ist zu der Provision nur berechtigt, wenn sein Provisionsverweis in der Durchführung der bestätigten Conversion verwendet wurde.
2.9. Ein Provisionsprofil ist ein Partnerprofil, das von einem Anbieter in der AffilBox Internetanwendung innerhalb der Verwaltung des Provisionssystems, zu dem der Partner Onlinezugriff hat, gehalten wird. Das Profil sammelt Daten insbesondere zu der Anzahl von Besuchern, Bestellungen und deren Status.
2.10. Eine bestätigte Conversion ist eine solche Conversion durch die der Kunde eine vollständige Zahlung des Waren- oder Dienstpreises erhält.
2.11. Die Website des Anbieters ist die Website des Anbieters unter my.11teamsports.de
2.12. Der Kunde ist eine Person, die eine Ware oder einen Dienst bestellt oder eine andere Transaktion auf der Website des Anbieters vornimmt.
3. Teilnahme am Provisionssystem
3.1. Die Teilnahme am Provisionssystem wird durch die Registrierung eines Partners im Provisionssystem begründet.
3.2. Im Rahmen des Provisionssystems bewirbt der Partner die Dienste oder Waren des Anbieters auf Grund des Vertrags über die Zusammenarbeit und unter Einsatz der Werbemethoden.
3.3. Der Partner ist dem Anbieter gegenüber verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der bei Registrierung angegebenen Daten. Im Falle einer Änderung in den angegebenen Daten, ist der Partner verpflichtet den Anbieter unverzüglich über diese Tatsache zu unterrichten. Der Anbieter ist nicht haftbar für Schäden, die durch die Nichtangabe einer Änderung der Daten eingetreten sind.
4. Rechte und Verpflichtungen des Partners
4.1. Der Partner ist verpflichtet sicherzustellen, dass seine Aktivitäten nicht schädlich für den guten Ruf des Anbieters, dessen angebotenen Waren und Dienste sind oder diese bedrohen. Der Partner darf nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Der Partner ist insbesondere verpflichtet, jede Werbung für den Anbieter, insbesondere den veröffentlichten Inhalt in den sozialen Netzwerken unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu kennzeichnen. Er verpflichtet sich ferner, in dem von ihm geposteten Inhalt keine fremden geschützten Inhalte zu verwenden.
4.2. Der Partner darf nicht Waren oder Dienste des Anbieters über eine solche Website bewerben, die gegen die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland oder die guten Sitten verstößt. Insbesondere Websites mit pornografischem und rechtswidrigem Inhalt und Websites, die Geistiges Eigentum beeinträchtigen oder bewerben.
4.3. Der Partner, seine Angehörigen oder eine mit ihm zusammenarbeitende Person darf nicht Waren oder Dienste des Anbieters über einen Affiliatelink des Partners bestellen. Bei Nichtbeachtung verliert der Partner sein Recht auf eine Provision an der so gelisteten Conversion. Sollte dem Anbieter hierdurch ein Schaden entstanden sein, ist der Partner verpflichtet ihn für den Schaden vollständig zu entschädigen.
4.4 Der Partner ist verpflichtet die Zugangsdaten zu seinem Provisionsprofil gegen unbefugten Zugriff zu sichern.
4.5. Der Partner ist berechtigt jedwedes Bild- und Textmaterial zu nutzen, die das Ergebnis schöpferischen Handelns des Anbieters ist oder für das der Anbieter eine gültige Lizenz hat und die der Anbieter dem Partner zu diesem Zweck über das Provisionssystem zur Verfügung gestellt hat, um den Anbieter zu bewerben. Ohne vorherige Zustimmung des Anbieters ist der Partner nicht berechtigt das zur Verfügung gestellte Material für andere als Kampagnenzwecke zu nutzen.
4.6. Der Partner darf nicht ohne die vorherige Zustimmung des Anbieters in irgendeiner Weise den HTML Code, das Graphikdesign oder den Inhalt des Werbeplatzes (bspw. des Banners) verändern, das ihm vom Anbieter zur Verwendung in der Kampagne zur Verfügung gestellt wurde.
4.7. Der Partner ist im Rahmen der ausgewählten Werbemethoden verpflichtet sicherzustellen, dass eine Erhöhung der Zahl von angezeigtem Werbeplatz des Anbieters (durch Programme, Skript, Neuladen von Werbebannern oder auf einem anderen treuwidrigen Wege) unterbunden wird.
4.8. Der Partner verpflichtet sich, den Anbieter nicht über solche Nachrichten (E-Mail, SMS, Forumsbeiträge) zu bewerben, die als SPAM eingeordnet werden können. Falls der Anbieter solche Aktivitäten des Partners sichtet, ist der Anbieter berechtigt den Vertrag über die Zusammenarbeit zu beenden und das Profil des Partners zu schließen und zu kündigen.
4.9. Die Waren und Dienste des Anbieters dürfen nicht über PPC-Kampagnen in AdWords, Sklik oder Facebook Ads beworben werden.
4.10. Banner, Texte und anderer Inhalt innerhalb der Anwendungsoberfläche von AffilBox und seinen Affiliatesystemen, einschließlich Software Weboberflächen und Affiliatesystem sind urheberrechtlich vom Anbieter oder dem AffilBox s.r.o. Unternehmen geschützt und können weitere Rechte Dritter beinhalten. Der Inhalt darf durch den Partner weder verändert, noch kopiert, reproduziert oder weitergegeben werden oder sonst durch einen Dritten ohne die schriftliche Einwilligung des Anbieters oder des Rechteinhabers für irgendeinen Zweck verwendet werden. Das Recht, geschütztes Material gemäß Ziffer 4.5 dieser Bedingungen zu nutzen, wird durch diese Bestimmung nicht berührt.
5. Rechte und Pflichten des Anbieters
5.1. Der Anbieter wird regelmäßig die Conversions des Partners als Teil der Provisionsbestätigung bestätigen. Der Partner wird über die Provisionsbestätigung in seinem Provisionsprofil informiert.
5.2. Der Anbieter wird dem Partner die Vergütung für bestätigte Conversions des Partners nach Ziffer 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auszahlen.
5.3. Der Anbieter ist berechtigt, die Werbe-E-Mails und sonstigen Texte, die der Partner plant in der Kampagne einzusetzen, für deren Bestätigung zu erfragen.
6. Provision
6.1. Der Provisionsbetrag ist im Provisionssystem für jede Kampagne einzeln angegeben.
6.2. Provisionen werden vom Anbieter stets unverzüglich nach dem Zeitraum, in dem rechtliche Vorgaben oder Geschäftsbedingungen des Anbieters dem Kunden ein Widerrufsrecht einräumen, bestätigt. Conversions werden automatisch / manuell bestätigt. Der Partner wird über die Conversionbestätigung in seinem Provisionsprofil informiert.
6.3. Provisionen werden für diejenigen Kampagnen bestätigt, bei denen die beworbenen Waren und Dienste vollständig gezahlt wurden.
6.4. Der Partner hat keinen Anspruch auf die Auszahlung einer Provision, wenn Bestellungen vor Abschluss abgebrochen wurden oder der Kunde den Vertrag widerrufen im Rahmen des gesetzlichen Widerrufsrechts fristgerecht widerrufen hat.
7. Provisionszahlung
7.1. Der Partner hat Anspruch auf Auszahlung der Provision, wenn die Summe der genehmigten Provisionen auf seinem Provisionskonto höher ist als der auf der Webschnittstelle des Provisionssystems aufgeführten (d.h. in der Kooperationsvereinbarung vereinbarten) Provisionen.
7.2. Wenn der Saldo der Provision auf dem Provisionskonto des Partners positiv ist, wie in 7.1 beschrieben, so hat der Partner die Möglichkeit, eine Provisionszahlung über sein Provisionskonto zu beantragen. Auf Antrag des Partners, wird dem Partner ein Bericht zugesandt, in dem der sich ergebende Betrag, den der Partner in Rechnung stellen kann, angegeben wird. Wenn der Partner keine Rechnung ausstellen kann, wird seine Provision auf der Grundlage einer Vereinbarung über die Ausführung der Arbeit gezahlt
7.3. Die Fälligkeit der vom Partner ausgestellten Rechnung darf nicht weniger als 14 Tage nach ihrer Zustellung an den Anbieter betragen. Falls eine kürzere Fälligkeitsfrist auf der Rechnung angegeben wird, ist die Rechnung 14 Tage nach Zugang fällig.
7.4. Die Summe der vollen, vom Partner angeforderten Provisionen soll mit den im Provisionsprofil angegebenen Daten übereinstimmen und das Datum der Zahlungsanfrage des Partners beinhalten. Der Anbieter ist berechtigt die Anfrage des Partners und die Richtigkeit der Daten zu überprüfen. Bei Widersprüchen teilt der Anbieter dem Partner dieses Ergebnis mit und die Parteien unterstützen sich bei der Aufklärung. Das Bearbeiten dieser Fälle hemmt die Zahlungsfrist der Provisionen.
7.5. Die Provisionszahlung wird ausschließlich per Banküberweisung in Euro € auf das Bankkonto des Partners ausgeführt; der Partner ist verpflichtet alle für die Zahlungsausführung notwendigen Daten (insbesondere Deine Kontonummer) an den Anbieter zu übermitteln. Provisionen werden nicht bar, an ausländische Banken, durch Postsendung oder auf sonstigem Wege ausgeführt, soweit ein anderes nicht zwischen dem Partner und dem Anbieter vereinbart wurde.
8. Einwände des Partners
8.1. Bei Zweifeln über den Nachweis bestätigter Conversions oder bestätigter Provisionen teilt der Partner dem Anbieter seine Einwände mit. In diesem Fall ist der Partner verpflichtet, die für den Einwand relevanten und verfügbaren Daten und Berichte einzureichen.
8.2. Der Partner hat das Recht, seine Einwände innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum des Eintritts der Tatsache für seinen Einwand zu erheben.
8.3. Der Einwand ist vom Partner schriftlich an den Anbieter zu übersenden; dies beinhaltet E-Mail-Nachrichten an die Kontakt-E-Mail des Anbieters. Ein Einwand gilt nur dann als gültig erhoben, wenn er wirksam an den Anbieter zugestellt wurde, er lesbar ist und er alle Informationen und Dokumente, die für die vollständige Bewertung des Einwands durch den Anbieter notwendig sind, beinhaltet.
8.4 Die Bewertung der und Entscheidung über die erhobenen Einwände befindet sich vollständig in der Zuständigkeit des Anbieters. Grundsätzlich werden Einwände innerhalb von 30 Tagen nach deren Zugang vom Anbieter beantwortet. Die Entscheidung des Anbieters wird sodann dem Partner mitgeteilt.
9. Haftung und Freistellung
9.1. Verstößt der Partner gegen seine Pflicht zur Kennzeichnung von Werbung in den Sozialen Medien und/oder seine weiteren Pflichten der vertraglichen Zusammenarbeit, wie insbesondere in dem von ihm geposteten Inhalten keine fremden geschützten Inhalte zu verwenden, so haftet ausschließlich der Partner.
9.2. Der Partner wird den Anbieter von sämtliche Ansprüchen Dritter, die diese wegen eines Verstoßes dieser Pflichten etwa gegen den Anbieter geltend machen, in vollen Umfang auf erstes schriftliches Anfordern des Anbieters auf eigene Kosten freistellen.
9.3. Unbeschränkte Haftung: Der Anbieter haftet ansonsten unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.
9.4. Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
10. Dauer und Beendigung des Vertrags über die Zusammenarbeit
10.1. Der Vertrag über die Zusammenarbeit wird, sofern nicht ausdrücklich anderes geregelt, für einen unbestimmten Zeitraum geschlossen.
10.2. Der Vertrag über die Zusammenarbeit ist beendet unter folgenden Voraussetzungen:
- Durch einen Aufhebungsvertrag zwischen Anbieter und Partner.
- Durch eine Kündigung des Anbieters oder des Partners. Die Kündigung muss schriftlich oder per E-Mail erklärt werden und der anderen Partei zugehen, selbst wenn keine Gründe angegeben werden. Der Vertrag über die Zusammenarbeit gilt ab dem Datum des Zugangs der Kündigungserklärung an die andere Vertragspartei als beendet. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
- Durch Rücktritt vom Vertrag über die Zusammenarbeit durch den Anbieter. Der Anbieter ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn ein Bruch dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, rechtlicher Vorgaben oder der guten Sitten durch den Partner nachgewiesen ist. Der Rücktritt wird schriftlich oder per E-Mail erklärt und dem Partner mit Angabe der Gründe für den Rücktritt zugestellt. Der Vertrag über die Zusammenarbeit gilt ab dem Datum des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Partner als beendet. Mit Rücktritt vom Vertrag über die Zusammenarbeit vonseiten des Anbieters erlischt das Recht des Partners auf Zahlung künftiger Provisionen. Sollte ein Verstoß gegen die Pflichten des Partners dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder rechtlicher Vorgaben einen Schaden beim Anbieter verursacht haben, so ist der Partner verpflichtet diese vollständig zu ersetzen (Die Höhe des Schadensersatzes bleibt von den ausstehenden Provisionen unberührt).
10.3. Sonstige Schadensersatzansprüche bleiben von der Beendigung des Vertrags über die Zusammenarbeit unberührt.
10.4. Im Falle einer Beendigung des Vertrags über die Zusammenarbeit, bleibt der Partner zu den Provisionszahlungen für bereits bestätigte Conversions berechtigt. Provisionen werden nicht später als 14 Tage nach Zugang der Rechnung an den Partner ausgezahlt.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt.
11.2. Sofern es sich bei dem Markenbotschafter um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder der Markenbotschafter keinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit Vertragsverhältnissen zwischen dem Markenbotschafter und uns unser Geschäftssitz.
11.3. Auf Verträge zwischen uns und Ihnen ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“).
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig ab dem 13.07.2023.